专利摘要:
Eswird eine Behandlungsvorrichtung (100) zur äußeren Behandlung, insbesonderezur Akupunktur, eines Organismus beschrieben, die eine Stimulationseinrichtung(10) mit mindestens einem Anregungselement (20), mit dem auf denKörpervon außen eineWirkung ausgeübtwerden kann, und eine Positioniereinrichtung (50) umfasst, mit derdie Stimulationseinrichtung (10) lösbar auf einer Hautoberfläche desKörpersfixierbar ist, wobei die Stimulationseinrichtung (10) eine Steuereinrichtung(30) und einen Energiespeicher (40) aufweist und eigenständig betriebsfähig istund die Positioniereinrichtung (50) mindestens eine Haftfläche (51)zum adhärentenAnhaften auf dem Körperaufweist. Es werden auch eine Positioniereinrichtung für dieseBehandlungsvorrichtung und ein medizinisches Gerät beschrieben, das mit der Behandlungsvorrichtungausgestattet ist.
公开号:DE102004018340A1
申请号:DE200410018340
申请日:2004-04-15
公开日:2005-11-10
发明作者:Klaus Teichert
申请人:Teichert, Klaus, Dr. med.;
IPC主号:A61H23-00
专利说明:
[0001] DieErfindung betrifft eine Behandlungsvorrichtung zur äußeren Stimulation,insbesondere zur Akupunktur, eines Organismus, wie zum Beispieleines Körperseines menschlichen Patienten oder auch eines Tieres, eine Positioniereinrichtungzur Anbringung der Behandlungsvorrichtung auf dem Körper einesPatienten, ein medizinisches Gerät,das mindestens eine derartige Behandlungsvorrichtung aufweist, Verfahrenzur Signalübertragungin diesem medizinischen Gerät,und Anwendungen der Behandlungsvorrichtung, der Positioniereinrichtungund des medizinischen Gerätes.
[0002] DieBestrahlung von biologischem Gewebe mit sichtbarem oder infrarotenLicht besitzt zahlreiche Anwendungen in der Biologie und Medizin.Es wurden zum Beispiel Verfahren zur Bestrahlung von Gewebe mitLaserlicht entwickelt, die unter dem Namen "Low Level Laser Therapy" (LLLT) bekannt sind. LLLT-Verfahren basiereninsbesondere auf der Stimulation von stofflichen Prozessen in Zellenoder Gewebe durch Wärmezufuhr.Eine weiteres Beispiel ist die laserbasierte Akupunktur, bei deran gewünschtenAkupunkturpunkten eine Stimulation durch Laserbestrahlung erfolgt.
[0003] Aus US 5 464 436 , US 6 312 451 und US 6 312 451 sind Stimulationstechnikenbekannt, bei dem ein zu behandelnder Hautbereich mit einer manuellhandhabbaren Laser-Lichtquelle be strahlt wird, wie sie schematischin 12 gezeigt ist. DieLaser-Lichtquelle besitzt einen Handgriff 10' mit einer Laserdiode 20', die zur Behandlungauf die Haut manuell aufgesetzt und gehalten wird. Diese Technikbesitzt den Nachteil, dass immer nur an einem Bestrahlungsort Stimulationenvorgenommen werden können,in der Praxis aber ein Interesse an komplexen gleichzeitigen Anregungenan vielen Körperteilenbesteht.
[0004] InWO 02/40098 wird ein schematisch in 13 gezeigtesLaser-Akupunkturgerät 200' beschrieben,bei dem Stimulationslicht von einer Laser-Lichtquelle 60' in eine Vielzahlvon Lichtleitern 61' eingekoppeltwird, an deren Enden jeweils ein Handgerät 10' zum Aufsetzen auf den Körper desPatienten vorgesehen ist. Auch bei diesem Akupunkturgerät bestehenBeschränkungen,da durch den Nutzer nur maximal zwei Handgeräte bedient werden können.
[0005] ZurAnbringung einer Vielzahl von Handgeräten 10' am Körper wird in DE 201 15 555 U1 eine Vorrichtungvorgeschlagen, die eine Manschette aufweist, die um den Körper geschlungenund verschlossen werden kann. An der Manschette sind Führungenzur Aufnahme der Handgeräte 10' vorgesehen.Diese Technik ist jedoch unpraktikabel, da mit der Manschette nichtKörperarealeabgedeckt werden können,die sich an verschiedenen Körperteilen befinden.Außerdemstellt die Manschette einen relativ schweren, mechanischen Aufbaudar, der sich störendauf die Akupunkturbehandlung auswirkt. Schließlich besitzen die auch gemäß DE 215 15 555 U1 verwendetenLichtleiter Nachteile, da sie eine begrenzte Länge besitzen und störend aufdem Körper desPatienten aufliegen können.Die Lichtleiter besitzen ferner den Nachteil einer durch mechanischeBeschädigungenoder durch Verschmutzen der Austrittsfläche des Lichtleiters starkbegrenzten Einsatzdauer.
[0006] Eingenereller Nachteil der herkömmlichen Handgeräte kanndarin bestehen, dass nach der manuellen Positionierung die gewünschte Positionan einem Akupunkturpunkt unbeabsichtigt nicht eingehalten wird,so dass keine oder eine verminderte Wirkung der Bestrahlung erzieltwird.
[0007] DieAufgabe der Erfindung ist es, eine verbesserte Behandlungsvorrichtungzur Stimulation eines Körperseines Organismus bereitzustellen, mit der die Nachteile der herkömmlichenBehandlungsvorrichtungen, zum Beispiel der herkömmlichen Akupunkturgeräte überwundenwerden und die sich insbesondere durch einen vereinfachten Aufbau,eine erhöhtePositionierungssicherheit und einen erweiterten Anwendungsbereichauszeichnet. Ein weiterer Gesichtspunkt der Aufgabe der Erfindungbesteht in der Bereitstellung einer verbesserten Vorrichtung zur Anbringungeiner derartigen Behandlungsvorrichtung auf dem Körper zumBeispiel eines Patienten, wobei die Positioniereinrichtung die Fähigkeitbesitzen, mit einer größeren Flexibilität an diejeweilige Anwendung angepasst zu werden, und für den behandelten Körper einemöglichstgeringe Störungdarstellen soll. Die Aufgabe der Erfindung ist es gemäß einem weiterenGesichtspunkt, ein verbessertes medizinisches Gerät bereitzustellen,mit dem eine gleichzeitige Stimulation an vielen Körperpunktendurch einen einzelnen Nutzer ermöglichtwird. Ein weiterer Aspekt der Aufgabe der Erfindung besteht in derBereitstellung eines verbesserten Verfahrens zur Signalübertragungan Behandlungsvorrichtungen zur äußeren Stimulationeines Körperseines Organismus.
[0008] DieseAufgaben werden durch eine Behandlungsvorrichtung, eine Positioniereinrichtung,ein medizinisches Gerätund Verfahren mit den Merkmalen gemäß den Patentansprüchen 1,14, 21 oder 24 gelöst.Vorteilhafte Ausführungsformenund Anwendungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
[0009] Vorrichtungsbezogenwird die o. g. Aufgabe gemäß einemersten Aspekt gelöst,indem eine gattungsgemäße Behandlungsvorrichtung,die insbesondere eine Stimulationseinrichtung zur äußeren Stimulation,wie zum Beispiel zur Akupunktur, von Körperpunkten zum Beispiel einesPatienten oder Probanden aufweist, mit einer Positioniereinrichtung ausgestattetwird, mit der die Stimulationseinrichtung lösbar auf einer Hautoberfläche desKörpersfixierbar ist. Die Positioniereinrichtung besitzt mindestens einenOberflächenbereich,der fürein adhärentesAnhaften auf der Hautoberflächedes zu behandelnden Körperseingerichtet ist. Daher kann die erfindungsgemäße Behandlungsvorrichtung besonderseinfach durch ein Aufsetzen und leichtes Andrücken auf dem Körper fixiertwerden, ohne dass eine mechanische Verankerung erforderlich ist.Die Positioniereinrichtung kann in Abhängigkeit von der konkretenAnwendung verschieden geformt sein und allein durch den adhärenten Oberflächenbereich(Haftfläche)für die Fixierungder Behandlungsvorrichtung ausgestattet sein. Die Positioniereinrichtungermöglichtvorteilhafterweise, dass die Behandlungsvorrichtung sicher und reproduzierbaram Körperangebracht wird. Da die Behandlungsvorrichtung mit einem auf denKörpervon außenwirkenden Anregungselement eigenständig betriebsfähig ist,kann währendder Behandlung eine Verschiebung der Behandlungsvorrichtung odereine anderweitige Störungvermieden werden. Die Erfinder haben festgestellt, dass die Behandlungsvorrichtungsogar mit einer Steuereinrichtung und einem Energiespeicher miteinfachen Mitteln für dieDauer der Behandlung, zum Beispiel der Akupunktur ausreichend zuverlässig positioniertwerden kann. Allgemein kann die Erfindung mit menschlichen odertierischen Organismen verwendet werden.
[0010] Vorteilhafterweisekann die Behandlungsvorrichtung mit hoher Flexibilität an verschiedenenAufgaben angepasst werden, indem die Stimulationseinrichtung jeweilsmit mindestens einem geeigneten Anregungselement ausgestattet wird.Gemäß bevorzugtenAusführungsformender Erfindung ist als Anregungselement eine Quelle elektromagnetischer Strahlung,zum Beispiel eine Lichtquelle oder eine Wärmequelle, eine Vibrationsquelleoder eine Wirkstoffquelle vorgesehen. Die Verwendung einer Lichtquelle,die vorzugsweise durch eine Laserdiode gebildet wird, besitzt besondereVorteile fürdie Anwendung der Behandlungsvorrichtung zum Beispiel zur Akupunkturoder fürLLLT-Verfahren. Mit der Wärmequelle,die vorzugsweise die ein elektrisch betätigbares Heizelement umfasst,und der Vibrationsquelle, die bei Verwendung eines piezoelektrischenSchwingers Vorteile füreine genauer Ansteuerbarkeit besitzt, können thermische oder mechanischeStimulationen des Körpersrealisiert werden. Die Wirkstoffquelle kann Vorteile für die gezielte,ortsselektive Freisetzung von pharmazeutisch wirksamen Substanzen,zum Beispiel Medikamenten auf der Körperoberfläche besitzen.
[0011] Wenndie Haftflächeder Positioniereinrichtung gemäß einerbevorzugten Ausführungsformder Erfindung durch mindestens einen Klebestreifen gebildet wird,ergeben sich besondere Vorteile für eine sichere Fixierung derBehandlungsvorrichtung, da Klebestreifen mit einer hohen Haftfestigkeitverfügbar sind.Des Weiteren könneninsbesondere biegsame Klebestreifen gut an die Form der Oberfläche deszu behandelnden Körpersangepasst werden. Gemäß einerbesonders bevorzugten Ausführungsformder Erfindung wird als Positioniereinrichtung mindestens ein Heftpflasterverwendet, wie es an sich als Wundpflaster oder zur Befestigungmedizinischen Verbandmaterials bekannt ist. Heftpflaster besitzenVorteile wegen ihrer in der Regel getesteten Kompatibilität mit Hautoberflächen, sodass eine Reizung der Hautoberflächevermieden werden kann.
[0012] Alternativoder zusätzlichkann die Haftfläche derPositioniereinrichtung mindestens eine Saugeinrichtung, wie zumBeispiel einen oder mehrere Saugnäpfe umfassen. Saugeinrichtungensind beispielsweise als solche aus der EEG-Technik zur Elektrodenhalterungbekannt.
[0013] Gemäß einerweiteren bevorzugten Ausführungsformder Erfindung ist die Stimulationseinrichtung an der Positioniereinrichtunglösbargehaltert. Je nach dem gewünschtenBehandlungsziel kann die geeignete Stimulationseinrichtung vor derBehandlung an der Positioniereinrichtung angebracht werden. Nachder Behandlung könnendie Stimulationseinrichtung und die Positioniereinrichtung ohne eineZerstörunginsbesondere der Stimulationseinrichtung wieder voneinander getrenntwerden. Diese Ausführungsformbesitzt besondere Vorteile, wenn die Positioniereinrichtung alsEinwegprodukt realisiert wird, währenddie Stimulationseinrichtung wiederverwendbar ist. Wenn die Positioniereinrichtung eineAufnahme zur lösbarenHalterung der Stimulationseinrichtung aufweist, die zum Beispielin einem Heftpflaster als Einstecköffnung gebildet wird, können sichVorteile füreine definierte Positionierung des Anregungselementes relativ zueinem äußeren Randder Posii und damit fürdie genauer Ausrichtung der Behandlungsvorrichtung auf dem Körper ergeben.
[0014] Gemäß einerabgewandelten Variante ist die Positioniereinrichtung unmittelbaran der Stimulationseinrichtung angebracht. Hierzu besitzt die Stimulationseinrichtungauf ihrer zum Patientenkörperweisenden Seite die Haftfläche,wie z. B. eine Klebefläche.
[0015] Dieerfindungsgemäße Behandlungsvorrichtungbildet eine währendder Stimulation des Körpers eigenständig betätigbareKomponente. Um diese einfach mit einer externen Hauptsteuereinrichtung steuernzu können,ist die Behandlungsvorrichtung vorzugsweise mit einem Eingang für Steuersignale ausgestattet.Wenn gemäß einerersten Variante der Erfindung fürdiesen Zweck die Steuereinrichtung der Behandlungsvorrichtung miteiner Antenne oder einem Sensor (z. B. Infrarot-Sensor) für eine drahtlose Signalübertragungvon der Hauptsteuereinrichtung verbunden ist, kann die Behandlungsvorrichtungvorteilhafterweise unmittelbar mit der Hauptsteuereinrichtung betätigt werden,so dass sich der Aufbau der lokalen Steuereinrichtung an der Behandlungsvorrichtungvereinfachen kann. Des Weiteren kann die drahtlose SignalübertragungVorteile füreine flexible Gestaltung der Steuersignale für die Behandlungsvorrichtungbesitzen. Die Antenne kann gemäß einer bevorzugtenGestaltung an der Positioniereinrichtung befestigt sein und mitdieser vorteilhafterweise ein Einwegprodukt bilden.
[0016] Wenngemäß einerweiteren Variante der Erfindung. die Steuereinrichtung der Behandlungsvorrichtungfür diegenannte SignalübertragungAußenkontakteaufweist, überdie die Steuersignale mit Betriebsinformationen übertragbar sind, können sich Vorteilefür einenvereinfachten Aufbau der Hauptsteuereinrichtung ergeben. Die Außenkontaktekönneneine Schnittstelle zur Hauptsteuereinrichtung bilden, solange dieBehandlungsvorrichtung vor der Behandlung mit der Hauptsteuerein richtungin Kontakt ist. In diesem Zustand können die Steuersignale besonderseinfach auf die Behandlungsvorrichtung übertragen werden. Wenn beidieser Ausführungsformdie Steuereinrichtung eine Zeitschaltung enthält, mit der ein Startzeitpunktzum Betrieb des Anregungselements einstellbar ist, kann der Aufbauder lokalen Steuereinrichtung an der Behandlungsvorrichtung vereinfachtwerden.
[0017] Desweiteren kann die Steuereinrichtung mindestens ein Speicherelementzur Festlegung von Betriebsbedingungen enthalten, wie zum Beispiel Leistung,Frequenz, oder zeitlicher Ablauf der Stimulation.
[0018] DiePositioniereinrichtung zur Anbringung von mindestens einer Behandlungsvorrichtungzur Stimulation des Patientenkörpersstellt einen unabhängigenGegenstand der Erfindung dar.
[0019] Vorrichtungsbezogenwird die o. g. Aufgabe gemäß einemweiteren Aspekt der Erfindung durch ein medizinisches Gerät gelöst, dasdurch die Kombination einer Hauptsteuereinrichtung mit mindestens einererfindungsgemäßen Behandlungsvorrichtung gebildetwird. Jede Behandlungsvorrichtung ist separat mit der Hauptsteuereinrichtungansteuerbar. Das erfindungsgemäße medizinischeGerät ermöglicht vorteilhafterweise,dass eine Vielzahl eigenständig betriebsfähiger Behandlungsvorrichtungengleichzeitig an einem Körperangebracht und betrieben werden. Die Beschränkung herkömmlicher Systeme auf ein oderzwei vom Nutzer gleichzeitig bedienbare Behandlungsvorrichtungenwird damit überwunden. Diesist von besonderem Vorteil, wenn das erfindungsgemäße medizinischeGerät einAkupunkturgerätfür dielaserbasierte Akupunktur ist.
[0020] Für die genanntedrahtlose Signalübertragungweist die Hauptsteuereinrichtung vorzugsweise eine Hauptantenneauf, überdie die Steuersignale an jede Behandlungsvorrichtung einzeln übertragbar sind.Alternativ oder zusätzlichist die Hauptsteuereinrichtung mit einer Schnittstelle ausgestattet, über dieSteuersignale jede Behandlungsvorrichtung übertragbar sind.
[0021] Mitder Hauptsteuereinrichtung des erfindungsgemäßen medizinischen Gerätes kannvorteilhafterweise eine Mehrfachfunktion erfüllt werden. So ist vorzugsweiseeine Ladeeinrichtung vorgesehen, mit der der Energiespeicher derBehandlungsvorrichtung aufladbar ist, während diese mit der Hauptsteuereinrichtungverbunden ist. Wenn das Aufladen des Energiespeichers gemäß einervorteilhaften Variante der Erfindung über die genannte Schnittstelleerfolgt kann der Aufbau der Hauptsteuereinrichtung vereinfacht werden.Des Weiteren kann die Hauptsteuereinrichtung mit mindestens einerHalterung fürjeweils eine Behandlungsvorrichtung ausgestattet sein. Es sind vorzugsweiseeine Vielzahl von Halterungen entsprechend der Anzahl von Behandlungsvorrichtungenvorgesehen, die fürtypische Anwendungen der Erfindung erforderlich sind. Beispielsweiseerfolgt eine Akupunktur an mehreren Akupunkturpunkten mit bis zu16 Behandlungsvorrichtungen. Des Weiteren kann die Hauptsteuereinrichtungals Schnittstelle füreinen Nutzer eine Anzeigeeinrichtung zur Anzeige von Betriebszuständen dermindestens einen Behandlungsvorrichtung und/oder eine Eingabeeinrichtungzur Eingabe von Betriebsbefehlen aufweisen. Die Bedienbarkeit derHauptsteuereinrichtung wird vorteilhafterweise vereinfacht, wenn dieAnzeigeeinrichtung und die Eingabeeinrichtung durch einen Tastbildschirmgebildet werden. Alternativ oder zusätzlich kann die Eingabeeinrichtungdurch an sich bekannte, manuelle Bedienelemente gebildet werden.
[0022] Verfahrensbezogenwird die o. g. Aufgabe gemäß einemweiteren Gesichtspunkt der Erfindung durch ein Verfahren zur Übertragungvon Betriebsinformationen in einem erfindungsgemäßen medizinischen Gerät von derHauptsteuereinrichtung auf eine Vielzahl von Behandlungsvorrichtungengelöst,wobei eine Signalübertragungan die lokalen Steuereinrichtungen der Behandlungsvorrichtungenerfolgt.
[0023] Wenndie Signalübertragungdurch elektromagnetische Wellen drahtlos erfolgt, kann vorteilhafterweisedas Bluetooth-Protokollrealisiert werden, fürdas sowohl Hardware- als auch Software-bezogen eine Vielzahl vonKomponenten verfügbarsind, die zur Implementierung des erfindungsgemäßen Gerätes verwendbar sind. Alternativkann die drahtlose Signalübertragungeine Infrarot-Signalübertragungumfassen.
[0024] Wenndie Signalübertragunggemäß einer abgewandetenAusführungsform über eineKontakt-Schnittstelle erfolgt, währenddie jeweilige Behandlungsvorrichtung mit der Hauptsteuereinrichtungverbunden ist, kann vorteilhafterweise eine einfacher aufgebauteBehandlungsvorrichtung verwendet werden. Es kann in diesem Fallauf eine Antenne oder einen Sensor verzichtet werden, was sich günstig aufdie Masse der Behandlungsvorrichtung und damit auf die Anforderungenan die Haftfähigkeitder Positioniereinrichtung auswirkt. Die Signalübertragung über die Kontakt-Schnittstellekann zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgen, beispielsweise während eineBehandlungsvorrichtung zeitweilig mit der Hauptsteuereinrichtungin Kontakt gebracht oder währenddie Behandlungsvorrichtung zur Vorbereitung der Behandlung von derHauptsteuereinrichtung getrennt wird. Die Festlegung eines Übertragungszeitpunktsbesitzt den Vorteil, dass eine bestimmte Bezugszeit festgelegt wird,auf deren Grundlage nach einer bestimmten Verzögerung der Betrieb des Anregungselementsder Stimulationseinrichtung gestartet werden kann.
[0025] DieVerwendung eines erfindungsgemäßen medizinischenGerätesoder einer erfindungsgemäßen Behandlungsvorrichtungals Akupunktur-Gerät stellteinen unabhängigenGegenstand der Erfindung dar.
[0026] VorteilhafteAusführungsformenund Anwendungen der Erfindung werden im folgenden unter Bezug aufdie beigefügtenZeichnungen beschrieben. Es zeigen:
[0027] 1 bis 7:Ausführungsformenvon erfindungsgemäßen Behandlungsvorrichtungenund Positioniereinrichtungen;
[0028] 8, 9:weitere Einzelheiten von Stimulationseinrichtungen, die Teil einererfindungsgemäßen Behandlungsvorrichtungsind,
[0029] 10, 11:Ausführungsformeneines erfindungsgemäßen medizinischenGerätes,und
[0030] 12, 13:Illustrationen des Standes der Technik.
[0031] Die 1 und 2 zeigeneine erste Ausführungsformder erfindungsgemäßen Behandlungsvorrichtung 100 zurAkupunktur eines Körperseines Patienten in schematischen Drauf- und Perspektivansichten.Ein erstes Teil der Behandlungsvorrichtung 100 ist dieStimulationseinrichtung 10 mit der Steuereinrichtung 30 unddem Energiespeicher 40. Auf der unteren, beim Betrieb zumKörperweisenden Seite der Stimulationseinrichtung 10 ist dasAnregungselement (nicht dargestellt, siehe 8, 9) angeordnet,mit dem auf den Körperdie gewünschte thermische,elektromagnetische, mechanische und/oder stoffliche Wirkung ausgeübt werdensoll. Ein zweites Teil der Behandlungsvorrichtung 100 ist diePositioniereinrichtung 50, mit der die Stimulationseinrichtungauf dem Körperdes Patienten (nicht dargestellt, siehe 10) fixierbarist.
[0032] DieStimulationseinrichtung 10 besitzt eine Zylinderform 11 miteinem Durchmesser von z. B. 10 mm und einer Höhe von z. B. 5 mm. An der Unterseiteder Stimulationseinrichtung 10 ist ein umlaufender Kragen(nicht dargestellt, siehe 6) vorgesehen, dermit der Positioniereinrichtung 50 zusammenwirkt. Die Teileder Stimulationseinrichtung 10 sind in einem Gehäuse untergebracht,das einen mechanischen Schutz bildet. Die Teile sind bspw. mit einemSpritzgussverfahren in einen Kunststoff eingegossen. Auf der Oberseiteder Stimulationseinrichtung 10 ist eine Farbmarkierungangebracht, die fürBetriebsparameter der Behandlungsvorrichtung 100 charakteristisch ist.Beispielsweise könnenverschiedene Farbmarkierungen fürverschiedene Lichtleistungen optischer Anregungselemente vorgesehensein, so dass der Nutzer vorteilhafterweise an der Oberseite derStimulationseinrichtung 10 unmittelbar erkennen kann, für welcheStimulationen diese geeignet ist. Des Weiteren ist auf der Oberseiteder Stimulationseinrichtung 10 eine Antenne 31 (oderein Infratorsensor 31) angebracht.
[0033] DieSteuereinrichtung 30 umfasst einen elektrischen Schaltkreis,mit dem der Betrieb des Anregungselements gestartet und beendetund ggf. ein bestimmter Betriebsmodus eingestellt werden können. Esist vorzugsweise eine integrierte Schaltung, wie z. B. eine PIC-Schaltungvorgesehen. Der Energiespeicher 40 ist eine galvanischeZelle oder ein wiederaufladbarer Akkumulator.
[0034] DiePositioniereinrichtung 50 besitzt die Form einer Kreisfläche, inderen Mitte eine Einstecköffnung(siehe 4) gebildet ist, die eine Aufnahme für die Stimulationseinrichtung 10 bildet.Dadurch ist die Positioniereinrichtung 50 ein im Wesentlichen ringförmiger Klebestreifen 52.Auf der Unterseite des Klebestreifen 52 ist die Haftfläche 51 gebildet.Die Haftfläche 51 trägt eineKlebstoffschicht aus einem hautverträglichen Klebstoff, wie er ansich aus der Medizintechnik bekannt ist.
[0035] 3 illustrierteine ähnlicheAusführungsformder erfindungsgemäßen Behandlungsvorrichtung,bei der die Stimulationseinrichtung 10 Außenkontakte 13 aufweist, über dieSteuersignale mit Betriebsinformationen auf die Steuereinrichtung 30 übertragbarsind. Die Außenkontakte 13 sindElektrodenstreifen, die mit einer entsprechenden Schnittstelle einerHauptsteuereinrichtung (siehe 10, 11)zusammenwirken.
[0036] 4 illustriertbeispielhaft eine Ausführungsformeiner erfindungsgemäßen Positioniereinrichtung 50 mitbestimmten Einzelheiten, die in Abhängigkeit von der konkretenAnwendung einzeln oder in Kombination realisiert sein können. DiePositioniereinrichtung 50 wird durch den Klebestreifen 52 gebildet,dessen Form an die jeweils zu halternde Behandlungsvorrichtung angepasstist und zusätzlich Streifenverlängerungen 53 zurVerbesserung der Fixierung auf dem Patientenkörper und zur Aufnahme von Zusatzkomponentenaufweist. Der Klebestreifen 52 gemäß 4 besitztbspw. eine Längevon 50 mm und eine Breite von bspw. 20 mm. Im Klebestreifen 52 istals Aufnahme fürdie Simulationseinrichtung (nicht dargestellt) eine Einstecköffnung 54 vorgesehen.Der Klebestreifen 52 kann aus einem transparenten Materialgebildet sein, um eine genaue Positionierung auf dem Patientenkörper zuerleichtern.
[0037] Inden Klebestreifen 52 kann ein Identifizierungselement 55 integriertsein, dass vorzugsweise durch einen Magnetstreifen oder eine Markierunggebildet wird. Bei Verwendung eines Magnetstreifens kann vorteilhafterweiseeine Wechselwirkung mit der Steuereinrichtung der Stimulationseinrichtungvorgesehen sein. Es kann die Betriebssicherheit der Behandlungsvorrichtungerhöhtwerden, indem die Stimulation bspw. nur dann erfolgt, wenn die Stimulationseinrichtung 10 inder richtigen Positioniereinrichtung 50 eingesteckt ist.
[0038] Entsprechendder Illustration in 4 kann die Antenne 31 zur Übertragungvon Steuersignalen an oder von der Steuereinrichtung in den Klebestreifen 52 integriertsein. In diesem Fall sind an der Behandlungsvorrichtung entsprechendeAußenkontaktezum Anschluss der Antenne 31 an die Steuereinrichtung vorgesehen.
[0039] Aneinem Klebestreifen 52 gemäß 4 können mehrereEinstecköffnungen 54 vorgesehen sein,so dass entsprechend mehrere Behandlungsvorrichtungen 100 z.B. reihenweise oder matrixartig nebeneinander angeordnet werdenkönnen.
[0040] 5 zeigteine abgewandelte Variante der Behandlungsvorrichtung 100 miteiner kreisförmigen Positioniereinrichtung 50,die die Stimulationseinrichtung 10 und die Antenne 31 nebeneinanderhaltert. Der Durchmesser der Positioniereinrichtung 50 beträgt bspw.20 mm.
[0041] Die 6 und 7 illustrierenzwei Varianten der Anbringung der Behandlungsvorrichtung 100 aufder Oberflächedes Körpers 1 einesPatienten. Gemäß 6 besitztdas Gehäuseder Stimulationseinrichtung 10 an seiner Unterseite einenumlaufenden Kragen 14, dessen Durchmesser größer als derInnendurchmesser der Einstecköffnung 54 der Positioniereinrichtung 50 ist.Die Positioniereinrichtung 50 ist ein flexibler Klebestreifen 52,auf dessen Unterseite die Haftfläche 51 gebildetist. Alternativ kann gemäß 7 aufdie Einstecköffnung 54 verzichtetwerden. Der Klebestreifen 52 deckt die gesamte Stimulationseinrichtung 10 ab,so dass diese beim Aufsetzen der Haftfläche 51 auf dem Körper 1 fixiertwird.
[0042] Die 8 und 9 illustrierenschematisch weitere Einzelheiten der Stimulationseinrichtung 10 inschematischer Schnittansicht. Auf der Unterseite der Stimulationseinrichtung 10 istunter der Steuereinrichtung 30 und dem Energiespeicher 40 dasmindestens eine Anregungselement 20 angeordnet. Gemäß 8 istdas Anregungselement 20 eine Laserdiode mit einer Emissionswellenlänge vonz. B. 830 nm. Die Emissionsleistung beträgt z. B. 1 mW, 5 mW oder 10mW. Die Laserdiode 21 wird mit der Steuereinrichtung 30 betätigt undvom Energiespeicher 40 mit Strom versorgt. Alternativ kanndas Anregungselement 20 durch ein Array von mehreren Laserdioden 21 gebildetwerden.
[0043] 8 illustriertbeispielhaft, dass die Positioniereinrichtung allein durch eineHaftfläche 51 aufder Unterseite der Stimulationseinrichtung gebildet werden kann.
[0044] Gemäß 9 istdas Anregungselement 20 mit einer Wirkstoffquelle 22 ausgestattet,die bei Betätigungdurch die Steuereinrichtung 30 aus einem Reservoir 23 einenWirkstoff auf die Körperoberfläche abgibt.Die Wirkstoffquelle 22 ist bspw. ein fluidisches Mikrosystemmit elektrisch betätigbarenFluidikelementen wie z. B. Ventilen.
[0045] 10 zeigteine Ausführungsformeines erfindungsgemäßen medizinischenGerätes 200 miteiner Hauptsteuereinrichtung 60 und mehreren Behandlungsvorrichtungen 100,die auf der Hautoberflächedes Körpers 1 desPatienten angeheftet sind. Der Patient liegt bspw. auf einer Liege 2,in deren Nähesich die Hauptsteuereinrichtung 60 befindet.
[0046] DieHauptsteuereinrichtung 60 umfasst eine in einem Gehäuse untergebrachteSteuereinheit z. B. auf der Basis eines programmierbaren elektronischenSchaltkreises oder eines Computers. Zum Aufladen der Energiespeicherenthältdie Hauptsteuereinrichtung 60 eine Ladeeinrichtung (nichtdargestellt). Es ist eine Hauptantenne 61 zur Übertragung vonSteuersignalen an die oder von den Behandlungsvorrichtungen 100 undeine Eingabeeinrichtung 70 vorgesehen, die einen Bildschirm 71 undSchalter 72 umfasst. Die Hauptsteuereinrichtung 60 istbspw. ein tragbarer Computer (z. B. vom Typ iPAC (Produktbezeichnung)).
[0047] Dasmedizinische Gerät 200 wirdwie folgt betrieben. Zunächstwerden an den gewünschten Akupunkturpunktenam Körper 1 dieBehandlungsvorrichtungen 100 angebracht. Es werden bspw.acht Behandlungsvorrichtungen 100 an verschiedenen Akupunkturpunktengesetzt. Des Weiteren wird an der Hauptsteuereinrichtung 60 einbestimmtes Behandlungsprotokoll nach an sich bekannten Verfahrenzur laserbasierten Akupunktur eingestellt. Anschließend wirddie Behandlung gestartet, in dem Steuersignale an die Behandlungsvorrichtungen 100 über dieAntenne 61 und die lokalen Antennen (31, siehe 1, 4) übertragenwerden. Es wird bspw. eine Startsignal zum Beginn des Betriebs der Laserdioden(siehe 8) übermittelt.Diese Signalübertragungfolgt auf einem anwendungsabhängig gewählten Codierungsprotokoll,z. B. auf der Grundlage des Bluetooth-Protokolls. Nach dem Ende der Akupunkturbehandlungwerden entsprechende Stopsignale an die Behandlungsvorrichtungen 100 gesendet.Die Hauptsteuereinrichtung 60 zeigt das Ende der Behandlungan, so dass die Behandlungsvorrichtungen 100 vom Körper 1 entferntwerden können.
[0048] Gemäß einerAusführungsformder Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Behandlungsvorrichtung 100 aufdem Körper 1 drahtlosmiteinander in Kommunikation treten. Sie bilden ein sog. „Body AreaNetwork", in demDaten überBetriebszuständeausgetauscht werden.
[0049] 11 zeigteine Ausführungsformder Hauptsteuereinrichtung 60 mit weiteren Einzelheiten. DieEingabeeinrichtung 70 umfasst in diesem. Fall einen Tastbildschirm 71 undzusätzlicheBedienungstasten 72. Des Weiteren ist die Hauptsteuereinrichtung 60 miteiner Halterung 80 fürdie Behandlungsvorrichtungen 100 ausgestattet. Beim dargestellten Beispielumfasst die Halterung 80 vier Aufnahmen 81 bis 84,in die jeweils eine Behandlungsvorrichtung 100 einsteckbarist. In jeder Aufnahme 81 bis 84 ist eine Schnittstelle 85 zur Übertragungeines Ladestroms und/oder von Steuersignalen an die Behandlungsvorrichtung 100 vorgesehen.
[0050] DieBehandlungsvorrichtung 100 wird außerhalb der Zeiten der Akupunkturbehandlungenan der Halterung 80 angebracht, um den Energiespeicher derStimulationseinrichtung nachzuladen, oder um über die Außenkontakte (siehe 3)Betriebsinformationen auf die Steuereinrichtung zu überführen. Während derAnbringung der Behandlungsvorrichtung in der Halterung 80 weistdie Haftfläche 51 der Positioniereinrichtung 50 nachoben, so dass die Behandlungsvorrichtung 100 leicht durcheine manuelle Berührungder Haftfläche 51 ausder jeweiligen Aufnahme (z. B. 81) entnommen werden kann.
[0051] Dieerforderlichen Betriebsinformationen können gemäß einer Ausführungsformder erfindungsgemäßen Verfahrensweisezu dem Zeitpunkt auf die Behandlungsvorrichtung 100 übertragenwerden, wenn diese aus der Aufnahme entnommen wird. Die lokale Steuereinrichtungder Stimulationseinrichtung enthältfür diesenFall eine Zeitschaltung, mit der das Anregungselement der Stimulationseinrichtung miteiner vorbestimmten Verzögerungszeitnach der Entnahme von der Hauptsteuereinrichtung 60 betätigt wird.Die Verzögerungszeitbeträgtbspw. eine Minute. Innerhalb dieser Verzögerungszeit werden die Behandlungsvorrichtungenauf den Körper 1 desPatienten gesetzt.
[0052] Diein der vorstehenden Beschreibung, den Ansprüchen und den Zeichnungen offenbartenMerkmale der Erfindung könnensowohl einzeln als auch in Kombination für die Verwirklichung der Erfindungin ihren verschiedenen Ausgestaltungen von Bedeutung sein.
权利要求:
Claims (36)
[1] Behandlungsvorrichtung (100) zur äußeren Behandlung,insbesondere zur Akupunktur, eines Organismus, die umfasst: – eine Stimulationseinrichtung(10) mit mindestens einem Anregungselement (20),mit dem auf den Körpervon außeneine Wirkung ausgeübtwerden kann, und – einePositioniereinrichtung (50), mit der die Stimulationseinrichtung(10) lösbarauf einer Hautoberflächedes Körpersfixierbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass – die Stimulationseinrichtung(10) eine Steuereinrichtung (30) und einen Energiespeicher(40) aufweist und eigenständig betriebsfähig ist,und – diePositioniereinrichtung (50) mindestens eine Haftfläche (51)zum adhärentenAnhaften auf dem Körperaufweist.
[2] Behandlungsvorrichtung nach Anspruch 1, bei der dasAnregungselement (20) eine Quelle (21) elektromagnetischerStrahlung, eine Wärmequelle, eineVibrationsquelle oder eine Wirkstoffquelle (22) umfasst.
[3] Behandlungsvorrichtung nach Anspruch 2, bei der dieLichtquelle eine Laserdiode (21) umfasst.
[4] Behandlungsvorrichtung nach Anspruch 2, bei der dieWärmequelleein elektrisch betätigbaresHeizelement umfasst.
[5] Behandlungsvorrichtung nach Anspruch 2, bei der dieVibrationsquelle einen piezoelektrischen Schwinger umfasst.
[6] Behandlungsvorrichtung nach mindestens einem dervorhergehenden Ansprüche,bei der die Positioniereinrichtung (50) mindestens einenKlebestreifen (52) oder mindestens eine Saugeinrichtung umfasst.
[7] Behandlungsvorrichtung nach Anspruch 6, bei der diePositioniereinrichtung (50) ein Heftpflaster bildet.
[8] Behandlungsvorrichtung nach mindestens einem dervorhergehenden Ansprüche,bei der die Steuereinrichtung (30) mit einer Antenne (31)oder einem Sensor (31) verbunden ist.
[9] Behandlungsvorrichtung nach Anspruch 8, bei der dieAntenne (31) an der Positioniereinrichtung (50)befestigt ist.
[10] Behandlungsvorrichtung nach mindestens einem derAnsprüche1 bis 9, bei der die Steuereinrichtung (30) Außenkontakte(13) aufweist, überdie Steuersignale übertragbarsind.
[11] Behandlungsvorrichtung nach mindestens einem dervorhergehenden Ansprüche,bei der die Steuereinrichtung (30) eine Zeitschaltung,mit der ein Startzeitpunkt zum Betrieb des Anregungselements einstellbarist, und/oder ein Speicherelement zur Speicherung vorbestimmterBetriebsbedingungen der Stimulationseinrichtung enthält.
[12] Behandlungsvorrichtung nach mindestens einem dervorhergehenden Ansprüche,bei der die Stimulationseinrichtung (10) lösbar ander Positioniereinrichtung (50) befestigt ist.
[13] Behandlungsvorrichtung nach Anspruch 12, bei derdie Positioniereinrichtung (50) eine Aufnahme (54)zur Halterung der Stimulationseinrichtung (10) aufweist.
[14] Positioniereinrichtung (50) zur Anbringungeiner Stimulationseinrichtung (10) am Körper eines Organismus, gekennzeichnetdurch mindestens eine Haftfläche(51), die auf dem Körperadhärentanhaftet.
[15] Positioniereinrichtung nach Anspruch 14, die mindestenseinen Klebestreifen (52) umfasst, an dem die Haftfläche (51)gebildet ist.
[16] Positioniereinrichtung nach Anspruch 15, die einHeftpflaster bildet.
[17] Positioniereinrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis16, die eine Aufnahme (54) zur Halterung der Stimulationseinrichtung(10) aufweist.
[18] Positioniereinrichtung nach Anspruch 17, bei derdie Aufnahme eine Einstecköffnung(54) umfasst.
[19] Positioniereinrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis18, die mit einer Antenne (31) ausgestattet ist.
[20] Positioniereinrichtung nach Anspruch 14, bei derdie Haftfläche(51) Teil der Stimulationseinrichtung (10) ist.
[21] Medizinisches Gerät, das eine Hauptsteuereinrichtung(60) und mindestens eine Behandlungsvorrichtung (100)nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 13 aufweist.
[22] Medizinisches Gerät nach Anspruch 21, bei demdie Hauptsteuereinrichtung (60) eine Hauptantenne (61)aufweist, überdie Steuersignale an die oder von der mindestens eine(n) Behandlungsvorrichtung übertragbarsind.
[23] Medizinisches Gerät nach Anspruch 21 oder 22,bei dem die Hauptsteuereinrichtung (60) eine Ladeeinrichtungenthält,an die die mindestens eine Behandlungsvorrichtung (100)anschließbarist und mit der der Energiespeicher (40) der mindestenseinen Behandlungsvorrichtung (100) aufladbar ist.
[24] Medizinisches Gerät nach Anspruch 21 oder 22,bei dem die Hauptsteuereinrichtung (60) mindestens eineSchnittstelle (85) aufweist, über die die mindestens eineBehandlungsvorrichtung (100) mit der Ladeeinrichtung verbundenwerden kann.
[25] Medizinisches Gerät nach mindestens einem derAnsprüche21 bis 24, bei dem die Hauptsteuereinrichtung (60) mindestenseine Halterung (80) für diemindestens eine Behandlungsvorrichtung aufweist.
[26] Medizinisches Gerät nach Anspruch 24 und 25,bei dem überdie Schnittstelle (85) der Hauptsteuereinrichtung (60)Steuersignale an die mindestens eine Behandlungsvorrichtung (100) übertragbarsind.
[27] Medizinisches Gerät nach mindestens einem derAnsprüche21 bis 26, bei dem die Hauptsteuereinrichtung (60) eineAnzeigeeinrichtung (70) zur Anzeige von Betriebszuständen dermindestens einen Behandlungsvorrichtung und/oder eine Eingabeeinrichtungzur Eingabe von Betriebsbefehlen aufweist.
[28] Medizinisches Gerät nach Anspruch 27, bei demdie Anzeigeeinrichtung und die Eingabeeinrichtung durch einen Tastbildschirm(71) gebildet werden.
[29] Medizinisches Gerät nach mindestens einem derAnsprüche21 bis 28, das ein Akupunkturgerät bildet.
[30] Verfahren zur Übertragungvon Betriebsinformationen in einem medizinischen Gerät nach mindestenseinem der Ansprüche21 bis 29 zwischen der Hauptsteuereinrichtung (60) undder mindestens einen Behandlungsvorrichtung, bei dem eine Signalübertragungan die oder von der Steuereinrichtung (30) der Behandlungsvorrichtungerfolgt.
[31] Verfahren nach Anspruch 30, bei dem die Signalübertragungdrahtlos erfolgt.
[32] Verfahren nach Anspruch 31, bei dem die drahtloseSignalübertragungauf der Basis des Bluetooth-Protokolls erfolgt.
[33] Verfahren nach Anspruch 31, bei dem die drahtloseSignalübertragungeine Infrarot-Signalübertragungumfasst.
[34] Verfahren nach Anspruch 30, bei dem die Signalübertragungleitungsgebunden erfolgt, während diemindestens eine Behandlungsvorrichtung mit der Hauptsteuereinrichtung(60) verbunden ist.
[35] Verfahren nach Anspruch 34, bei dem die Signalübertragungerfolgt, währenddie mindestens eine Behandlungsvorrichtung zur Vorbereitung der Behandlungvon der Hauptsteuereinrichtung (60) getrennt wird.
[36] Verwendung eines medizinischen Gerätes nacheinem der Ansprüche21 bis 35 oder einer Behandlungsvorrichtung nach mindestens einemder Ansprüche1 bis 13 als Akupunktur-Gerätzur Akupunktur-Stimulation des Körpers.
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同族专利:
公开号 | 公开日
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引用文献:
公开号 | 申请日 | 公开日 | 申请人 | 专利标题
法律状态:
2005-11-10| OP8| Request for examination as to paragraph 44 patent law|
2014-04-28| R016| Response to examination communication|
2016-09-30| R016| Response to examination communication|
2016-10-24| R018| Grant decision by examination section/examining division|
2017-11-10| R020| Patent grant now final|
2018-11-01| R119| Application deemed withdrawn, or ip right lapsed, due to non-payment of renewal fee|
优先权:
申请号 | 申请日 | 专利标题
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